Am 30. Oktober 2025 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) dem Bauprojekt “Zukunft Bahnhof Bern” (ZBB) eine Gesamtbaubewilligung ud genehmigte die entsprechende Überbauungsordnung (UeO). Dagegen legte die GaP zusammen mit “Heit Sorg zu Bärn” Beschwerde ein. Die Gesuchsstellsteller (die Stadt Bern, das ewb und Bernmobil) und das AGR reichten ihre Beschwerdeantworten und die GaP wiederum ihre Repliken ein.
Im Zentrum der Kritik der GaP und Heit Sorg zu Bärn steht der Baustein 2, der Hirschengraben. Das Bauprojekt sieht eine Personenpassage vom Ausgang Bahnhof West zum Kopf des Hirschengrabens vor. Das Bubenberg-Denkmal soll ohne Sockel in die Mitte des Hirschengrabens verschoben werden. Der Hirschengraben wird damit von einem Park zu einen Bahnhofzubringer “umgestaltet”, mit erwarteten 5’500 Personen die aus der Passage strömen und den Hirschengraben zum grossen Teil wieder nordwärts verlassen. Dabei gehen die Gesuchsteller und die Bewilligungsbehörde nicht von zu hohen Passantenzahlen aus, sondern sie wenden aus Sicht der GaP auch noch das falsche Verfahren an: Die UeO wird nach dem Strassenbaugesetzt bewilligt, obwohl der Hirschengraben ein Park ist und keine Strasse! Auch ist die Vereinbarkeit der UeO mit der Zone mit Planungspflicht (ZPP) “Obere Altstadt” in der Bauordnung der Stadt Bern nicht geprüft worden. Letztlich geht das AGR von einem leichten Eingriff in das Gartendenkmal Hirschengraben aus, nachdem man einige Verbesserungen am Bauprojekt – mitunter der Erhalt von rund 20 Rosskastanien – vorgenommen hatte.
Aus Sicht der GaP sind die vorgesehenen Bauten und Veränderungen im Hirschengraben eine fundamentale Zerstörung der Parkanlage, gegen die wir uns wehren – solange Blut in unseren politischen Adern fliesst…. (angelehnt an Adrian von Bubenberg).
Hier ist die Beschwerde vom 01.12.2025
Hier ist die Stellungnahme vom 29.05.2026

