Abstimmungen vom 22. September 2024

von | Mai 27, 2024 | Aktuell, Parolen

Empfehlungen der GaP:

Eidgenössosche Abstimmungsvorlagen: 

– Biodiversitätsinitiative: Als urgrüne Partei stimmen wir der Biodiversitätsinitiative selbstredend zu. Die Initiative hat zum Ziel, den Schutz von schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlicher Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu stärken und die Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe zu schonen. Bund und Kanton sollen hierfür die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen. Dem Hauptargument der Gegnerschaft – die Initiative sei extrem – stimmen wir nicht zu. Massgeblich ist die Umsetzung der Initiative, sie wird – leider – ohnehin viel an Schärfe und Griffigkeit verlieren. Die GaP empfiehlt also beherzt die Ja-Stimme zu dieser Vorlage. 

– Reform der beruflichen Vorsorge: Die GaP gibt keine Abstimmungsempfehlung zur beruflichen Vorsorge ab, da es nicht unser Kerngebiet ist.

Kantonale Anstimmungsvorlagen:

Die Änderung der Kantonsverfassung und das Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura sind die gesetzgeberischen Nachvollzüge zur erfolgten Abstimmung in Moutier im Jahr 2021, als die Stimmbevölkerung von Moutier entschied, zum Kanton Jura wechseln zu wollen. Die GaP empfiehlt, die Verfassungsänderung wie auch das Konkordat anzunehmen. 

Städtische Abstimmungen:

– Areal Goumoëns (Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung): DIe GaP ist gegenüber der Vorlage kritisch. Der Druck auf die Grünflächen in der Stadt Bern ist gross. Stets wird das gleiche Szenario bemüht: Aufgrund von prognostizierten Wachstumszahlen wird ein Bedarf an zusätzlichem Schulraum angeführt, um im Anschluss auf Zonen der öffentlichen Nutzung oder gar Grünflächen zu bauen.

Bei der Vorlage werden die Umzonungen zur Abstimmung gebracht, die für den Bau eines Schulhauses mit drei Gebäudeteilen erforderlich sind. Das Schulhauses wird zwar auf einem Baugrund erstellt, auf dem heute ein Beachvolleyfeld liegt, also nicht eine grüne Wiese, jedoch wird das grosse dreistöckige Bauprojekt die Fläche viel dominanter bestimmen, als mit der heutigen Nutzung. 

– Neubau Volksschule Weissenbühl: Für diese Schule mit 24 vorgesehenen Klassen wird ein Baukredit von gut 78 Mio. zuzüglich gut 5 Mio. für Abschreibungen zur Abstimmung gebraucht. Wie üblich, wenn die Stadt Bern baut, gehen die Kosten durch die Decke: Die Kosten liegen bei über 3 Mio. pro Klasse! Andere Gemeinden, wie etwa Littau (LU) bauen Schulhäuser, die 1.5 Mio. pro Klasse kosten – mit Dreifachturnhalle.

Die GaP empfiehlt, die beiden Vorlagen abzulehnen.

– Gesamtsanierung Strassenraum Brunnhof Fischermätteli (Ausführungskredit): Die GaP lehnt diese Vorlage entschieden ab! Das Fischermättelitram ist fährt überwiegend leer – wie ein Geistertram – durch die Gegend und die Strecke kann mit dem 17er Bus abgedeckt werden, der dann in dichterem Takt fährt.. Derzeit kann man diese Lösung ausprobieren, da aufgrund von Baustellen die Buslinie 17 provisorisch durch das obere Weissenbühl geführt wird.  Die Fahrt dauert 90 Sekunden länger, jedoch fährt der Bus auch öfter.

Der Baukredit beinhaltet 10.4 Mio. für die Neuerstellung des Bahntrassees und 5.3 Mio. für die Siedlungsentwässerung (aus der Sonderrechnung), weil die Rohre aufgrund des neuen Bahntrassees verlegt werden müssen. Rechnet man den Kantonsbeitrag hinzu, kostet das Vorhaben 42 Mio. Für die Velofahrenden ist die Neuerstellung des Bahntrasses keine Verbesserung, aus diesem Grund ist auch ProVelo dagegen. Die Bauzeit soll 2.5 Jahre dauern, während dieser Zeit müssen die Quartierbewohnenden mit Baulärm, Lastwagenzufahrten und Baustaub leben. Das Kleingewerbe entlang der Brunnmatt-  und Pestalozzistrasse hat das Nachsehen, da der Zugang zu ihren Lokalitäten kaum mehr möglich sein wird. Auch ist die Planung der zweiten Tramachse in Bern noch nicht abgeschlossen, so dass gerade jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für eine derart hohe Ausgaben in eine Traminfrastruktur ist. Die GaP lehnt den Ausführungskredit für den Neubau der Fischermätteli-Tramlinie entschieden ab. NEIN am 22. September 2024!

Siehe auch https://psm-bern.ch/fisch und https://psm-bern.ch/tramlinie-fischermaetteli/

Abstimmungen vom 6. Juni 2024

Empfehlungen der GaP:

Die GaP hat am 8. Mai 2024 die Stimmfreigabe für die beiden Initiativen, die die Krankenkassenprämien betreffen, beschlossen. Der Grund ist, dass diese Fragen nicht zentrale Anliegen der GaP sind.

Die Initiative „Für Freiheit und körperliche Unversertheit“ hat innerhalb der GaP eine lebhafte Debatte ausgelöst. Gegen die Empfehlung, der Initiative zuzustimmen, spricht die allgemeine und damit unbestimmte Fassung des Initiativtextes. Zudem ist die körperliche Unversertheit bereits heute grundrechtlich geschützt (Art, 10 Abs. 2 BV) und es ist unklar, was für einen Vorteil die Initiative bringen soll. Für die Initiative sprach, dass es um den Grundsatz geht, dass der Staat den Bürgerinnen und Bürger keine Nachteile wie Bussen oder Berufsverbote auferlegen darf, wenn sie die Zustimmung zu einem Eingriff in die körperliche Freiheit verweigern. Die Befürworter der Initiative haben knapp überwogen, weshalb die GaP die Zustimmung zu dieser Initiative empfiehlt. Schliesslich kann man damit auch nichts falsch machen, die geistige und körperliche Unversertheit der Menschen ist stets hoch zu halten.

Wohl als einzige Grüne Partei sprechen wir uns gegen das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien aus. Dies aus folgenden Gründen:
– das neue Gesetz schafft die bis heute bewährte Interessensabwägung zwischen Natur- und Landschaftsschutz und Energieproduktion einseitig zu Gunsten der Energieproduktion ab. Die Stromproduktion erhält von Gesetzes wegen Vorrang.
Industralisierung der Landschaft: durch das Bauen von Solar- und Windräderparks in den Alpen, im Mittelland und im Jura werden schöne Landschaften zu Industriestätten der Stromproduktion, Wälder können gerodet werden, die gerade vor Hitze schützen und eine ausgleichende Wirkung auf das Klima haben. Der Schutz für bestimmte Auengebiete und Objekte von nationaler Bedeutung gemäss NHG entfällt mit dem neuen Gesetz.
Kompetenzverschiebung zum Bundesrat: der Bundesrat wird ermächtigt, die Bewilligungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Produktion zu verkürzen. Nationale Interessen sollen kantonalen und kommunalen Interessen vorgehen. Natur- und Heimatschutz haben jedoch einen starken Bezug zur örtlichen Gegebenheiten und müssen vor Ort geschützt werden.
Stromproduktion darf nicht einseitig gegen Natur- und Landschaftsschutz ausgespielt werden. Die GaP befürwortet weiterhin, weniger Strom zu verbrauchen und zur Stromerzeugung auf Anlagen auf bestehenden Bedachungen zurückzugreifen. In diesem Bereich ist das Potential für die Stromproduktion noch längst nicht ausgeschöpft.

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