Mit 34 zu 28 Stimmen hat der Stadtrat eine noch von Luzius Theiler eingereichte Motion zur Öffnung der Gartenanlage des Erlacherhofes angenommen.

Während der Stadtpräsident vor Einreichung die Motion noch begrüsste, liess er sich offenbar inzwischen von der im Haus residierenden Verwaltung zu einer negativen Stellungnahme überreden. So nach der Art: „das ist unser Garten, da soll uns niemand stören“. Dazu wurden Sicherheitsbedenken vorgeschoben, als ob nicht in der ganzen Altstadt Verwaltungen von Stadt und Kanton an öffentliche Strassen und Plätze angrenzen würden. Abgeriegelte Regierungsviertel gibt es in Bern zu Recht nicht.
Der Erlacherhof gehört nicht dem Stadtpräsidenten und nicht der Verwaltung, sondern der steuerzahlenden Allgemeinheit, welche den nicht billigen Unterhalt bezahlt und deshalb das Recht hat, die Anlage zu nutzen.
Bald wird dem Stadtrat eine umfangreiche Vorlage für einen Umbau des Erlacherhofes und seiner Gartenanlage unterbreitet werden. Der Stadtratsentscheid wird die Grundlage bilden, um auf der Öffnung des Gartens zu beharren. Sonst bleibt voraussichtlich die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen …
Text der Motion mit Antwort des Gemeinderates:
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