Guten Tag
Besten Dank für die Möglichkeit zur Teilrevision eine Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf beinhaltet eine weitere Kompetenzverschiebung von der Stimmbürgerschaft zum Gemeinderat und damit ein weiterer Schritt zum Exekutivstaat ohne Kompensation. Dies lehnt die GaP entschieden ab.
Zwar gäbe es Gründe, die bisherige Entscheidungsfindung bei Planungsvorlagen zu überprüfen. Planungsänderungen, die im Stadtrat praktisch diskussionslos durchgewunken werden, führen auch vor der nachfolgenden obligatorischen Volksabstimmung kaum je zu einer ernsthaften Diskussion, selbst wenn es einige Nein-Parolen gibt, die jedoch meist in den Berner Medien nicht einmal erwähnt werden, geschweige denn die Begründungen dazu. Dies führt zu qualitativer Verschlechterung der Entscheidungsfindung. Ein Beispiel: Die Überbauungsordnung Untermattweg wurde 2019 im Stadtrat mit 53 : 6 Stimmen und in der obligatorischen Volksabstimmung mit 87% Ja-Stimmen angenommen. Dass, als Kompensation für die höhere Ausnutzungsmöglichkeit, die rechtliche Absicherung des unbestritten notwendigen und in der Abstimmungsbotschaft in Aussicht gestellten Spielplatzes in diesem nicht besonders privilegierten Quartier «vergessen» wurde, führte zu keinen Diskussionen vor der Abstimmung. Kurze Zeit später wurde offenbar, dass die Beschaffung des für den Spielplatz nötigen Grundstückes für die Stadt Kosten von 3, 7 Mio. Franken zur Folge hat. Erst im Zusammenhang mit einem Referendum gegen diesen hohen Kredit wurde die Diskussion über Notwendigkeit und Ausgestaltung des Spielplatzes geführt.
Erst ein ergriffenes Referendum führt zur nötigen Aufmerksam und Diskussion über eine Vorlage. Zwischen der jetzt vorgeschlagenen Abschaffung eines wesentlichen Volksrechtes und dem Status Quo gäbe es Zwischenlösungen. Die Naheliegendsten z. B.:
- Reduktion der Zahl der Unterschriften, um ein Referendum zu erwirken auf maximal 500 innert 60 Tagen ab Publikation des Stadtratsbeschlusses.
- Verzicht auf die obligatorische Volksabstimmung nur bei einem qualifizierten Mehr im Stadtrat, z.B. 2/3-Mehrheit.
- Ein Vetorecht der Quartierkommission in dem die Vorlage betreffenden Stadtteil (Beispiel Ostermundigen gemäss Fusionsvertrag). Ein solches «Behördereferendum» würde die offizielle Quartiermitsprach, die heute über keine festgeschriebenen Kompetenzen verfügt, aufwerten.
- Ein Antragsrecht der betroffenen Quartierkommissionen an den Stadtrat vor der ersten Kommissionssitzung zum Geschäft.
Mit bestem Dank für eine wohlwollende Prüfung unserer Vorschläge und freundlichen Grüssen
Grün alternative Partei GaP
Luzius Theiler
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