Eine Motion der AL, GB, PdA, Juso und GaP, die ein Verbot für kommerzielle Werbung in der Stadt Bern fordert, wurde am 1. Februar 2024 vom Stadtrat gutgeheissen. Die Motion verlangt u. a. eine Revision des Baureglements, um dieses Ziel umzusetzen. Hier die Forderungen:
- Das Reklamereglement und ggf. die Bauordnung sind so zu überarbeiten, dass kommerzielle Werbung im Aussenraum (öffentlicher Raum, aber auch auf privatem Grund) auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr bewilligungsfähig ist oder nur noch so weit zugelassen ist, oder wie es übergeordnetes zwingendes Recht vorschreibt.
- Das Reklamereglement und ggf. die Bauordnung sind so zu überarbeiten, dass kommerzielle Werbung im Aussenraum (öffentlicher Raum, aber auch auf privatem Grund) auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr bewilligungsfähig ist oder nur noch so weit zugelassen ist, oder wie es übergeordnetes zwingendes Recht vorschreibt.
- Den bereits bewilligten Flächen ist nach der Anpassung der Rechtsgrundlagen die Bewilligung mit einer Frist von angemessener Dauer zu entziehen oder im Falle einer befristeten Bewilligung, diese nicht mehr zu erneuern.
- Bei der Überarbeitung des Reklamereglements und ggf. der Bauordnung ist zu überprüfen, ob eine Ausnahme für Werbung, die sich auf ein Geschäft in unmittelbarer Nähe (Radius von ca. 5 m) bezieht, bewilligungsfähig bleiben soll, sofern der Aushang in der Verantwortung des Geschäftes liegt.
- Das Reklamereglement ist so anzupassen, dass Leuchtreklamen in jedem Fall nicht bewilligungsfähig sind.
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